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Nachsorgeprogramm
KARENA hat sich bewährt
Der Erfolg gibt dem Nachsorgeprogramm KARENA der
Kirchberg-Klinik recht. Seit drei Jahren nehmen ehemalige Herzpatienten
der Klinik freiwillig an diesem Nachsorgeprogramm teil, um den Erfolg
der Reha auf Dauer zu sichern. Bei den halbtägigen
Auffrischungskursen geht es in Kleingruppen noch einmal um einen
gesunden Lebensstil. Unsere Patienten haben viel über einen gesunden Lebensstil erfahren. Fast immer gelingt es uns, die beeinflussbaren Herz-Kreislauf-Risikofaktoren optimal einzustellen. Doch nach der Reha lassen im Alltag diese günstigen Behandlungseffekte oft wieder nach. Die Bewegung kommt zu kurz, mit dem fettarmen Essen und dem Alkohol nimmt man es nicht mehr so genau. Es ist ein schleichender Prozess. Vieles vergisst man auch im Laufe der Zeit. Damit der Reha-Erfolg länger erhalten bleibt, bieten wir allen Patienten seit drei Jahren spezielle Auffrischungskurse an, die für ein Jahr lang alle drei Monate stattfinden. Was sind die Ursachen fürs Übergewicht? Wie kann ich mich darauf einstellen? Warum ist kurzfristiges Abnehmen nicht empfehlenswert? Wie baue ich ungesunden Stress ab? Welchen Sport darf ich treiben? Was muss ich als Herzpatient beim Fußball, beim Golf oder beim Gewichtheben beachten? Auch wenn es oft um die gleichen Themen geht wie bei der Reha, haben sich die Auffrischungskurse bewährt. Vor allem können die Patienten selbst von ihren Erfahrungen berichten und die Schwierigkeiten mit Ernährungs- und Bewegungsfachleuten sowie Ärzten besprechen. Meistens finden sich im Gespräch praktikable Lösungen. Die Kurse finden samstags statt, damit auch Herzkranke teilnehmen können, die wieder berufstätig sind. Für unsere Patienten, die ja bereits in der Reha gut geschult wurden, reicht für solch einen Auffrischungskurs jeweils ein halber Tag. Das Programm heißt KARENA (Kardiovaskuläres Reha Nachsorgeprogramm) und seine Wirksamkeit ist wissenschaftlich geprüft. Manche Kassen übernehmen deshalb auch die Kosten für dieses Programm. Das ist jeweils individuell mit der betreffenden Krankenkasse abzuklären.
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